WC
- Mietservice für den Veranstaltungs- und Baustellenbereich
Allgemeine Geschäfts-
und Leistungsbedingungen Toilettenvermietung und Mobile WC Kabinen
1. Allgemeines
1.1. Geltung Grundlage
aller jetzigen oder zukünftigen Angebote, Verträge und Leistungen sind
die nachfolgenden "Allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen".
1.2. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Anlagegüter und Handelswaren bleiben Eigentum der Auftragnehmerin.
Bei Kauf/Mietkauf von Anlagegütern und Handelswaren bleiben diese bis
zu Vertragserfüllung seitens des Auftraggebers Eigentum der Auftragnehmerin.
Die Vertragsgegenstände gelten unabhängig von der Verbindung mit einem
Grundstück nicht als dessen wesentliche Bestandteile.
1.3. Gerichtsstand
Als vereinbarter Gerichtsstand für beide Vertragspartner gilt der Sitz
der Auftragnehmerin.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Toilettenvermietung
Gegenstand des Vertrages ist die Gestellung von mobilen Toiletten und
deren Entsorgung. Die Kabinen werden in funktionsfähigem Zustand geliefert.
Der Service wird nach Vereinbarung durchgeführt, wobei der Zeitpunkt
der Leistung vom Vermieter festgelegt wird. Der Zugang zu den Kabinen
ist vom Auftraggeber im Sinne der Ziffern 3.2.
und 3.3. zu gewährleisten. Falls der Zugang nicht sichergestellt ist,
gilt die Leistung seitens der Auftragnehmerin als erbracht. Reklamationen
sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, die entsprechende Beseitigung
gewährleistet. Beanstandungen berechtigen nicht zur Kürzung der Mietzinszahlung.
Die Abrechnung erfolgt kalenderwochenweise. Für jede angefangene Woche
wird der volle Wochenmietpreis berechnet.
2.2. Reinigungsservice
Grundlage unserer Leistungen ist das in der Auftragsbestätigung fixierte
Leistungsverzeichnis. Über das Leistungsverzeichnis hinausgehende, aus
fachlichem Ermessen notwendige Dienstleistungen werden gesondert berechnet.
Kann die Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht
zu verantworten hat, nicht zur vereinbarten Leistungszeit erbracht werden,
ist der Auftragnehmer unter Abzug einer pauschalierten Aufwendungsersparnis
von 30% berechtigt, 70% des vereinbarten Preises zu berechnen. Die Gestellung
von notwendigen Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pflegemitteln erfolgt
durch die Auftragnehmerin.
3. Aufstellung der
Mietgegenstände / Zugangs- und Besichtigungsrecht
3.1. Die Verlegung
der Mietgegenstände vom vertraglich festgelegten Standort bedarf der
Zustimmung des Vermieters. Das Risiko der Verlegung ist auf Seite des
Mieters.
3.2. Der Mieter
ist verpflichtet, dem Vermieter jederzeit Zugang gemäß Ziffer 3.3 zu
den Mietgegenständen zu gewähren, um jedwede Prüfung über Zustand und
Funktionalität durchführen zu können.
3.3. Der Mieter
ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 5 m für
LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabinen bis auf
5 m an das Servicefahrzeug zu bringen. Das gleiche gilt bei der Abholung
der Toilettenkabinen. Ist der freie Zugang nicht gewährleistet, gilt
die Servicetätigkeit als ausgeführt.
4. Benutzung
4.1. Der Mieter
verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände
im Sinne des Vertrages. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung
des Vermieters.
4.2. Der Mieter
ist verpflichtet, die Mietgegenstände sachgerecht zu behandeln sowie
eine fachgerechte Wartung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen
zu gewährleisten.
5. Termine Bereitstellungs-
oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie seitens der Auftragnehmerin
schriftlich bestätigt wurden.
6. Gewährleistung
/ Haftung
6.1. Ist der Lieferungsgegenstand
mangelhaft oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft oder wird er durch
Fabrikationsmängel mangelhaft, so haften wir unter Ausschluß weiterer
Ansprüche nur nach den nachfolgenden Bestimmungen.
6.2. Der Auftraggeber
ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich auf etwaige Quantitäts-
oder Qualitätsabweichungen zu prüfen und etwaige Mängelrügen unverzüglich
zu erheben; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist
von drei Tagen beim Auftragnehmer eingeht. Mängelrügen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn, es ist Gefahr im Verzuge.
6.3. Entspricht
der Lieferungsgegenstand nicht der Gewährleistung, können wir nach unserer
Wahl verlangen, daß der Auftraggeber den schadhaften Lieferungsgegenstand
uns zur Reparatur übermittelt oder zur Reparatur vor Ort bereithält.
6.4. Gewährleistungsansprüche
stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner der Auftragnehmerin zu.
6.5. Bei begründeten
Mängelrügen haben wir zunächst das ausschließliche Recht auf zweimalige
Nachbesserung, schlägt diese fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung
oder Minderung verlangen.
7. Haftung / Pflichten
des Mieters
7.1. Der Mieter
ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin zur Untervermietung
oder dauerhaften Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.
7.2. Der Mieter
gewährleistet Schutz vor dem unbefugten Zugriff Dritter auf die Mietsache.
7.3. Der Mieter
haftet für alle Schäden an Mietgegenständen, die aus unsachgemäßer oder
mißbräuchlicher Benutzung entstehen. Insbesondere trägt der Mieter das
Risiko von Verlust und Diebstahl sowie jeglicher Beschädigung und vorzeitigem
Verschleiß der Mietgegenstände. Die Verpflichtung zur Entrichtung des
Mietzinses bleibt hiervon unberührt. Für transportable Toilettenkabinen
können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
7.4. Aus nicht
sachgemäßen Gebrauch resultierende Reparatur-, Reinigungs-, Ersatzteil-
und sonstige Kosten sind vom Mieter zu tragen.
7.5. Sofern keine
anderslautenden vertraglichen Regelungen getroffen sind, trägt der Kunde
die Kosten des Rücktransportes.
8. Versicherung
/ Sonstige Kosten
8.1. Insoweit keine
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, bleibt jeglicher Schadensersatzanspruch
gegen die Auftragnehmerin oder deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
8.2. Höhenversicherungen
sind vom Auftraggeber zu avisieren und kostenmäßig abzudecken.
8.3. Der Mieter
ist verpflichtet, schriftlich nachweislich, die Mietgegenstände gegen
Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern.
9. Beendigung der
Mietzeit / Rückgabe
9.1. Der Mieter
verpflichtet sich, die Rückgabe unverzüglich zu avisieren.
9.2. Die Mietzeit
endet mit dem individualvertraglich vereinbarten Termin oder mit Beginn
der Woche, die der Abmeldung folgt. Die Mietzeit endet nicht, sofern
die Kabine nach Abmeldung weiter in Anspruch genommen wird oder bei
Abholung nicht im Sinne der Ziffern 3.2. und 3.3. zugänglich ist.
9.3. Abmeldungen
müssen spätestens bis zum Freitag, 12.30 Uhr, der Vorwoche eingehen,
um für die Folgewoche wirksam zu werden. Der Nachweis für den Zugang
der Abmeldung obliegt dem Mieter.
9.4. Vorzeitige
Rückgabe von Mietgegenständen befreit den Auftraggeber nicht von den
vertraglichen Pflichten.
10. Zahlungsbedingungen
10.1. Die Mietrechnungen
für Toiletten und Reinigungsleistungen sind sofort netto zu zahlen.
10.2. Rechnungen
aus jeglichen Vertragsarten für Mobile Raumeinheiten sind sofort netto
zahlbar.
10.3. Leistungen
und Preise werden vom Auftragnehmer freibleibend festgesetzt und können
nach Vertragsschluß dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluß und Erbringung der Leistung mehr als 120 Tage beträgt.
10.4. Aufrechnung
oder Minderung von Entgelten sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich
zulässig oder nicht ausdrücklich zugestanden ist.
10.5. Auf Verlangen
dies Vermieters können gesonderte Zahlungsbedingungen (Vorkasse) festgelegt
werden.
11. Zahlungsverzug
11.1. Im Falle
der Überschreitung der Zahlungsfrist stehen der Auftrag- nehmerin ab
Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen
Diskontsatz der österreichischen Nationalbank zu.
11.2. Bleibt der
Mieter mehr als acht Tage nach erstem Mahndatum in Verzug, hat die Auftragnehmerin
das Recht, die Miet- und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz
zu nehmen.
11.3. Die unter
11.2. beschriebenen Rechte kommen auch im Falle der Eröffnung eines
Vergleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers
zur Anwendung.
11.4. Für jede
Mahnung gilt ein Kostensatz der Verwaltung von € 10,-- als vereinbart.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1. Änderungen
von Vertragsinhalten bedürfen der Schriftform.
12.2. Die Auftragnehmerin
ist berechtigt, die Rechte aus Verträgen an Dritte zu übertragen.
12.3. Teilunwirksamkeit
einzelner Bestimmungen lassen die Wirksamkeit der anderen unberührt.
Beide Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen
durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Ursprungsbestimmungen
entsprechen.
Tel: 02252 / 79 00 93 oder 02253 / 91 91
Fax: 02252 / 79 00 93 40
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